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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2016 - L 9 KR 543/15 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29812
LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2016 - L 9 KR 543/15 B ER (https://dejure.org/2016,29812)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2016 - L 9 KR 543/15 B ER (https://dejure.org/2016,29812)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2016 - L 9 KR 543/15 B ER (https://dejure.org/2016,29812)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 SGB 5, §§ 44 ff SGB 5, § 188 Abs 4 SGB 5, § 189 Abs 1 SGB 5, § 189 Abs 2 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Fortsetzung der freiwilligen Mitgliedschaft nach Ende der Versicherungspflicht - kein Anordnungsanspruch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zur Feststellung einer auf Versicherungspflicht beruhenden Mitgliedschaft

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 188 Abs 4 SGB 5, § 189 Abs 2 SGB 5, § 192 Abs 1 SGB 5
    Versicherungspflicht - Bezug von Krankengeld - obligatorische freiwillige Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortsetzung der freiwilligen Mitgliedschaft nach dem Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Bezug von Krankengeld - obligatorische freiwillige Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    Fortsetzung der freiwilligen Mitgliedschaft nach dem Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2008 - L 9 B 600/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Gewährung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2016 - L 9 KR 543/15
    Vorläufige Leistungen wären nur ab dem Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts zu gewähren, da regelmäßig nur für die Befriedigung des gegenwärtigen und zukünftigen Bedarfes die besondere Dringlichkeit einer vorläufigen Entscheidung gegeben ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 30. Januar 2008, L 9 B 600/07 KR ER, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - L 9 KR 13/15

    Arbeitsunfähigkeit - Eingliederungsvereinbarung - KVdA

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2016 - L 9 KR 543/15
    Nach den Mitteilungen der Antragsgegnerin und den Erkenntnissen des Senats aus dem am 02. April 2015 von ihm entschiedenen vorläufigen Rechtsschutzverfahren (L 9 KR 13/15 B ER) war die Antragstellerin zuletzt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2021 - L 9 KR 180/21

    Krankengeld - Höchstanspruch - Dreijahreszeitraum - Wiederaufleben - Versicherung

    Vorläufige Leistungen wären nur ab dem Zeitpunkt der Entscheidung des Senates zu gewähren, da regelmäßig nur für die Befriedigung des gegenwärtigen und zukünftigen Bedarfes die besondere Dringlichkeit einer vorläufigen Entscheidung gegeben ist ("Gegenwärtigkeitsprinzip"; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 30. Januar 2008, L 9 B 600/07 KR ER, und vom 30. August 2016, L 9 KR 543/15 B ER, Rn. 4 - 5, juris) .
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